Im Mittelalter wurde die Kindheit in drei Entwicklungsphasen eingeteilt: 1. infantia, 2. pueritia und 3. adolescentia. Die Bezeichnungen sind aus antiker Tradition entlehnt worden.
1. Infantia
Nach Isidor von Sevilla reicht die infantia von der Geburt bis zum zweiten Lebensalter, wenn die ersten Zähne kommen, der Säugling seine ersten Worte spricht und zu laufen beginnt. Dies war auch der Zeitpunkt, wo die Kinder im Idealfall entwöhnt wurden. Für Wilhelm von Chonches (Philosoph, 12. Jahrhundert) dauerte die infantia jedoch bis zum fünften Lebensjahr. Prediger waren der Meinung, sie reiche sogar bis zum siebten Lebensjahr.
2. Pueritia
Die pueritia begann mit dem siebten Lebensjahr und endete mit dem vierzehnten. Nach Meinung der mittelalterlichen Gelehrten, war die Fähigkeit zu reden ein typisches Merkmal der zweiten Entwicklungsphase. Obwohl noch zeugungsunfähig konnten ab dem siebten Lebensjahr bereits Verlobungen geschlossen werden, da das Kind nun anständig sprechen konnte. Mit dem Ende der pueritia war es an den Mädchen oder Jungen zu entscheiden, ob sie die Ehe eingehen wollten oder nicht. Man war zu der Zeit der Meinung, dass mit sieben Jahren die Neigung zu sündigen stärker sei. Deshalb begann in diesem Alter die Schulausbildung bzw. die Vorbereitung auf den Priesterberuf. Laut einiger Theologen sollten die Kinder von da an auch beichten und Buße tun. Andere waren der Meinung, die Kinder sollten erst mit Beginn der dritten Entwicklungsphase zur Beichte gehen. In der weltlichen Gesetzgebung waren Kinder bis vierzehn strafunmündig. Zwar konnten straftätige Kinder vor Gericht gebracht werden, doch meist fielen die Strafen milder aus als bei Erwachsenen. Nur in Sonderfällen wurde das volle Strafmaß vollzogen.
3. Adolescentia
In dieser Entwicklungsphase war die Neigung zu sündigen, laut der Prediger, noch stärker. Außerdem würden sie jedem Glauben schenken, sich vorzugsweise in Gesellschaft von Gleichaltrigen aufhalten und seien sehr leicht beeinflußbar. Urteilsvermögen und Verstand entwickelten sich, sowie die Fähigkeit, Gut und Böse zu unterscheiden. Nun wurden auch die Sakramente der Eucharistie und der Buße gespendet. Starb in diesem Alter ein Kind, so erhielt es die Letzte Ölung. Bei Zivilgerichten waren sie von nun an in der Lage, als Zeugen auszusagen. Bei einigen Straftaten galten sie bereits als strafmündig. Kinder der bäuerlichen Schicht fingen in diesem Alter an zu arbeiten oder ein Handwerk zu erlernen. Ist der Beginn der adolescentia mit vierzehn Jahren festgelegt, so gab es im Mittelalter Uneinigkeiten über deren Ende. Nach Bartholomaeus Anglicus endete sie mit einundzwanzig. Er räumt jedoch ein, dass andere Schriftsteller das Ende erst mit achtundzwanzig, dreißig oder fünfunddreißig sehen.
Larah Wessendorf